Pressemitteilung vom 17.11.2022
Der DRB BW als größter Berufsverband von baden-württembergischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat die Entscheidung der Justizministerin, im Konflikt mit dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit den Rechtsweg zu beschreiten statt – wie im Gesetz für diesen Konfliktfall vorgesehen – den Richterwahlausschuss einzuberufen und dessen Entscheidung herbeizuführen, als Beschädigung beider hochqualifizierter Kandidaten sowie als schädlich für das Ansehen der Justiz in der öffentlichen Wahrnehmung kritisiert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt die Unzulässigkeit des von uns kritisierten Vorgehens. Wir begrüßen diese Klarstellung des Gerichts und hoffen darauf, dass sie in Rechtskraft erwächst.
Raphael Deutscher
Deutscher Richterbund Baden-Württemberg
- Pressesprecher -
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart